EILMELDUNG: NEUES URTEIL VOM EUGH ZUR ANERKENNUNG VON EU-FÜHRERSCHEINEN IN DEUTSCHLAND! EU-Führerscheine
ausgestellt nach dem 19.01.2009 erworben außerhalb der Sperrfrist
müssen anerkannt werden! EuGH Urteil unter News.
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Sie eine schnelle und seriöse Möglichkeit für den Erwerb
eines EU-Führerscheines in 21 Tagen? Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir
sind seit über 5 Jahren in Ungarn tätig, und haben durch diese lange
Tätigkeit wie auch Erfahrung die zuverlässigen Kontakte Ihnen schnell
zu
einem gültigen EU-Führerschein zu verhelfen.
Bei einem Neuerwerb
arbeiten wir ausschließlich mit einer ungarischen Fahrschule zusammen,
die ausgiebige Erfahrung in der Ausbildung und Prüfungvorbereitung mit
deutschen Schülern hat.
Den notwendigen Wohnsitz für midestens ein Jahr melden wir sicher und
überprüfbar mit
unserem
Rechtsanwalt an. So kann es zu keiner nachträglichen Aberkennung des
Wohnsitzes kommen.
In Ungarn ist es möglich den
Führerschein vor Ablauf der 185 Tage ausstellen zu lassen. Sie können
bereits 2 Tage nach der letzten Prüfung, den
EU-Führerschein beantragen, der dann innerhalb von maximal 10 Tagen
ausgestellt wird.
Allen Angebote ohne
persönliche Anreise erteilen wir eine klare Absage, da sich solche
Führerscheine oft als "falsch" herausstellen oder es später
zu
Problemen bei einer Wohnsitzüberprüfung kommen kann!
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Sie sich für den stärksten Partner in Ungarn!