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EILMELDUNG: NEUES URTEIL VOM EUGH ZUR ANERKENNUNG VON EU-FÜHRERSCHEINEN IN DEUTSCHLAND!
EU-Führerscheine ausgestellt nach dem 19.01.2009 erworben außerhalb der Sperrfrist müssen anerkannt werden! EuGH Urteil unter News.

Suchen Sie eine schnelle und seriöse Möglichkeit für den Erwerb eines EU-Führerscheines in 21 Tagen? Dann sind Sie bei uns richtig!


Wir sind seit über 5 Jahren in Ungarn tätig, und haben durch diese lange Tätigkeit wie auch Erfahrung die zuverlässigen Kontakte Ihnen schnell zu einem gültigen EU-Führerschein zu verhelfen.

Bei einem Neuerwerb arbeiten wir ausschließlich mit einer ungarischen Fahrschule zusammen, die ausgiebige Erfahrung in der Ausbildung und Prüfungvorbereitung mit deutschen Schülern hat.

Den notwendigen Wohnsitz für midestens ein Jahr melden wir sicher und überprüfbar mit unserem  Rechtsanwalt an. So kann es zu keiner nachträglichen Aberkennung des Wohnsitzes kommen. 

In Ungarn ist es möglich den Führerschein vor Ablauf der 185 Tage ausstellen zu lassen. Sie können bereits 2 Tage nach der letzten Prüfung, den EU-Führerschein beantragen, der dann innerhalb von maximal 10 Tagen ausgestellt wird.
 
Allen Angebote ohne persönliche Anreise erteilen wir eine klare Absage, da sich solche Führerscheine oft als  "falsch" herausstellen oder es später zu Problemen bei einer Wohnsitzüberprüfung kommen kann!

Entscheiden Sie sich für den stärksten Partner in Ungarn!
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